Was sind die nächsten Schritte im Mängelanzeigeverfahren?
1. Der Werkzeugvertrieb Högert Technik füllt das Mängelanzeigeprotokoll aus (herunterladen). Er fügt dem Antrag eine Kopie des Kaufbelegs für die Ware bei. Mängelanzeigen, die in anderer Form eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden.
2. Der Vertriebspartner muss die Mängelanzeige per E-Mail an den Kundendienst – Reklamationsabteilung – senden: reklamacje@gtv.com.pl. Ein Vertriebspartner, der außerhalb des Hoheitsgebiets der Republik Polen ansässig ist, muss eine Mängelanzeige über die Marktaufsichtsbehörde einreichen.
3. Ein Beispiel für ein korrekt ausgefülltes Protokoll ist rechts zu sehen.
4. Die Reklamationsabteilung prüft die Mängelanzeige, benachrichtigt den Vertriebspartner über ihre Annahme und weist der Mängelanzeige eine Nummer zu. Wir bearbeiten jede Mängelanzeige individuell an, weshalb der Servicetechniker einen Vorschlag für das weitere Vorgehen unterbreitet – er kann zum Beispiel die Rücksendung der Ware an die GTV-Zentrale verlangen.
5. Der Vertriebspartner muss die reklamierte Ware auf Kosten von GTV über ein Kurierunternehmen zurücksenden. Der Frachtbrief wird an die im Mängelanzeigeprotokoll angegebene E-Mail-Adresse gesendet. Der Händler ist verpflichtet, die Ware in der Originalverpackung oder, falls diese nicht vorhanden ist, in einer Ersatzverpackung, die die Ware vor Transportschäden schützt, zurückzusenden. Auf dem Paket muss ein Frachtbrief angebracht sein.
6. Wenn die Mängelanzeige vollständig ist und in Übereinstimmung mit dem Grundregeln eingereicht wurde, wird die Berechtigung der Mängelanzeige innerhalb von 14 Kalendertagen nach Eingang der Mängelanzeige geprüft. Die Ware kann repariert, ersetzt oder, falls das Modell nicht mehr lieferbar ist, gegen ein Produkt mit ähnlichen Eigenschaften ausgetauscht werden. Wenn wir keinen geeigneten Ersatz liefern können, werden wir versuchen, Ihnen eine zufriedenstellende Lösung anzubieten, z. B. eine Rückerstattung.
Was muss man wissen, bevor man eine Schadensmeldung ausfüllt?
Der Händler ist verpflichtet, genau zu beschreiben, worin seiner Meinung nach der Mangel der Ware besteht, damit der Verkäufer die Mängelanzeige ohne unnötige Verzögerung prüfen kann, die dadurch entsteht, dass er die Gründe für die Mängelanzeige und die Erwartungen des Händlers ermitteln muss. Der Händler ist verpflichtet, die Beschreibung des behaupteten Mangels der Ware zu begründen, insbesondere, wenn er behauptet, dass die Ware nicht die Eigenschaften hat, die sie für den im Vertrag festgelegten Zweck oder aufgrund der Umstände oder des Zwecks des Produkts haben sollte.
Korrekt ausgefüllter Mängelanzeigeprotokoll