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Persönliche Schutzausrüstung (PSA) schützt den Arbeitnehmer vor einer bestimmten Gefahr oder mehreren Gefahren, die seine Sicherheit und Gesundheit beeinträchtigen können. Für Produkte der persönlichen Schutzausrüstung (PSA), die in der EU in Verkehr gebracht werden, muss eine EG-Konformitätserklärung gemäß der Richtlinie 89/686/EWG vorliegen. PSA wird in drei Gruppen unterteilt. Das Kriterium für die Einteilung ist der Grad der Gefahr, vor der sie den Benutzer schützen sollen.

Kategorie I: Produkte einfacher Bauart, die in risikoarmen Umgebungen verwendet werden. Der Benutzer ist in der Lage, die Wirksamkeit des Schutzes durch die PSA selbständig zu beurteilen.
Kategorie II: Produkte, die vor Gefahren schützen, die zu Verletzungen führen können. Das Verletzungsrisiko wird als “nicht sehr gering und nicht sehr hoch” beschrieben.
Kategorie III: Produkte mit komplexer Konstruktion, die in Situationen ernster oder anhaltender Gefahr, die das Leben und die Gesundheit des Benutzers beeinträchtigen kann, schützen.

Kategorie Risiko Benutzer Gefahren Beispiele persönlicher Schutzausrüstung
I gering selbständige Bewertung der Wirksamkeit des Schutzes mechanische Faktoren, deren Folgen nur oberflächlichen Einfluss haben Gartenhandschuhe
śReinigungsmittel mit schwacher und leicht reversibler Wirkung Handschuhe zum Schutz vor Reinigungsmitteln
Umgang mit heißen Gegenständen mit einer Temperatur von nicht mehr als 50 °C Schürzen
Witterungseinflüsse Kopfbedeckungen
leichte Stöße und Erschütterungen, deren Auswirkungen keine irreparablen Schäden verursachen dürfen leichte Helme
Sonnenlicht Sonnenbrille
II mittel keine Beschreibung nicht in die Kategorien I und III eingestuft persönliche Schutzausrüstungen, die nicht zur Risikokategorie I oder III gehören (z. B. Warn- und Schweißerkleidung, Schutzhelme)
III hoch kann nicht ausreichend schnell feststellen, wie wirksam der Schutz ist feste oder flüssige Aerosole oder reizende, gefährliche, giftige oder radioaktive Gase Atemschutzgeräte, z. B. Masken
chemische oder ionisierende Strahlung Anzüge, z.B. gasdicht
hohe Temperaturen über 100 °C oder mehr, Bedingungen, bei denen Infrarotstrahlung, Flammen oder große Spritzer geschmolzenen Metalls auftreten können Feuerschutzkleidung
niedrige Lufttemperatur von -50 °C oder darunter Thermalkleidung
Sturz aus Höhe Kletterausrüstung
Stromschlag und Arbeiten mit Hochspannung Elektro-Isolierhelme